Stellungnahme im 2. Beteiligungsverfahren des 3. Landesentwicklungsplans NRW zum vorliegenden Entwurf

Veröffentlicht von Aaron am


Die Fraktion DIE LINKE / DIE PARTEI im Regionalrat Düsseldorf nimmt zum 2. Beteiligungsverfahren des 3.Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Stellung. Wir lehnen den vorliegenden modifizierten Entwurf aufgrund der Aushöhlung der Bereiche zum Schutz der Natur ab.

Wir möchten insbesondere zwei wesentliche Kritikpunkte der Landes- und Bündnisverteidigung und der Lagegunst hervorheben, bei denen wir grundlegende Bedenken haben und denen wir nicht zustimmen. In diesen Punkten werden wir zudem aktiv den Kontakt zu Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen suchen und unsere Position in die Öffentlichkeit tragen.

Begründung:
Wir lehnen die im modifizierten Entwurf vorgesehenen Regelungen zur Nutzung von Bereichen zum Schutz der Natur (BSN-Flächen) für Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung sowie die fortschreitende Militarisierung dieser Flächen ab.

Es existieren bereits rund 50 Bundeswehrstandorte allein in Nordrhein-Westfalen. Es wäre weitaus sinnvoller, die zur Verfügung gestellten Mittel in die Modernisierung und den Ausbau bestehender Standorte zu investieren, anstatt Schutzgebiete zu beanspruchen oder besondere Naturschutzgebiete und Natura-2000-Regionen aus dem Entwurf zu löschen. Das tragen wir nicht mit.

Hinzu kommt, dass die moderne Kriegsführung, wie es der Ukraine-Krieg täglich zeigt, ganz wesentlich durch Drohnen und in Zukunft auch KI bestimmt wird, kaum noch durch Panzerschlachten, flächendeckende Batterien oder Infanterieangriffe auf breiter Front. Neue Kriegstechniken werden zunehmend weniger raumrelevant im Sinne von physischer Präsenz und setzen stattdessen auf Präzision, Automatisierung und Dezentralisierung. Dies bedeutet eine Verschiebung hin zu Technologien, die weniger Raum (Platz, Infrastruktur) beanspruchen
und ihre Wirkung über Distanz entfalten. Experten kritisieren, dass die Bundeswehr immer noch auf Technik und Taktik aus dem letzten Jahrhundert setzt. Vor diesem Hintergrund erschließt sich nicht, aus welcher sachlichen Notwendigkeit heraus zusätzliche BSN-Flächen in Anspruch genommen werden sollen.

Zur Einordnung:
Weder der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine noch der völkerrechtswidrige Krieg der USA & Israel gegen Iran und weiteren Länder im Nahen-Osten rechtfertigen aus unserer Sicht eine Ausdehnung militärisch nutzbarer Flächen auf Kosten von Naturschutzgebieten.

Wir fordern die Streichung bzw. Modifizierung der Regelungen zur militärischen Nutzung von BSN-Flächen aus dem Landesentwicklungsplan.

Der zweite wesentliche Kritikpunkt betrifft die im modifizierten Entwurf vorgesehene Regelung, wonach die vorteilhafte geografische „Lagegunst“ eines Standorts als Begründung für gewerbliche Nutzungen innerhalb von BSN-Flächen herangezogen werden kann.

Diese Regelung lehnen wir entschieden ab. BSN-Flächen sind aus gutem Grund schutzbedürftig und dürfen nicht durch wirtschaftliche Standortinteressen ausgehöhlt werden. NRW verfügt ohnehin nicht über ausreichend BSN-Flächen. Gewerbeflächen sollten – sofern erforderlich – an anderen, geeigneteren Standorten ausgewiesen und ausgebaut werden.

Fazit:
Die Fraktion DIE LINKE / DIE PARTEI im Regionalrat Düsseldorf stimmt dem im 2.
Beteiligungsverfahren zum 3. Landesentwicklungsplan NRW vorliegenden Entwurf in seiner Gesamtheit nicht zu. Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung der genannten Punkte und behalten uns vor, unsere Ablehnung gemeinsam mit Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen und der Öffentlichkeit deutlich zu machen.

Wenn Schutzgebiete künftig vor allem danach bewertet werden, wie gut sie sich militärisch nutzen oder wirtschaftlich verwerten lassen, sollte man sie ehrlicherweise nicht mehr „Schutzgebiete“ nennen. Ein passenderer Begriff wäre dann wohl: Flächen mit vorübergehendem Naturschutz – bis jemand eine bessere Idee hat. Bis dahin bleiben wir aber bei der aktuellen Definition.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Bartelmus-Scholich


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