Stellungnahme zur beantragten 26. Regionalplanänderung in Grevenbroich (Am Hammerwerk)

Veröffentlicht von Aaron am

Der Rat der Stadt Grevenbroich hat für das Gebiet Am Hammerwerk eine Änderung des Regionalplans beantragt. Nach dem Willen des Stadtrats soll dort zukünftig die Entwicklung zu einem Urbanen Gebiet verfolgt werden. Mit der Änderung könnten der Eigentümer der Fläche auf einem Teil des bislang von Gewerbe genutzten Geländes eine Wohnbebauung mit 145 Wohnungen, davon 30 Prozent Sozialwohnungen realisieren.

Bereits während des Ortstermins des Regionalrats am 12. Mai 2026 deutete die Stadt Grevenbroich an, dass dieses Ziel auch durch eine Änderung des Regionalplans für nur einen Teil des bisherigen Allgemeinen Siedlungsgebiet-Gewerbe auf dem tatsächlich Wohnungen gebaut werden sollen, erreicht werden kann. Am 22.05.2026 hat die Stadt Grevenbroich ihren Antrag auf Änderung des Regionalplans dementsprechend modifiziert:

„Während bislang eine vollständige Änderung der ASB-GE-Fläche angestrebt wurde, verfolgt der nun vorgelegte Vorschlag das Ziel, einen Großteil der ASB-GE-Fläche nach Süden hin weiterhin zu erhalten. Die Anpassung der Darstellung im Regionalplan soll sich künftig also auf die nördlich geplante Entwicklung des urbanen Gebietes sowie auf die Flächen der angrenzenden Sondergebiete für Einzelhandel beziehen. Die umzunutzende Fläche liegt am nordwestlichen Ende der Straße „Am Hammerwerk“ und bildet die Grundlage für das parallel geführte Bauleitplanverfahren Nr. G 232 „Quartiersentwicklung Am Hammerwerk“ zur Entwicklung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich ist die Fläche bislang als Sondergebiet SO „Sondergebiete 2 und 9 Fachmarktzentrum Am Hammerwerk zwischen Rheydter Straße und an der Moschee“ dargestellt. Im Bebauungsplan Nr. G 108 aus dem Jahr 1985 war die Fläche als Allgemeines Wohngebiet, im geltenden Bebauungsplan Nr. G 108, 8. Änderung aus dem Jahr 2001 ist die Fläche als Kerngebiet festgesetzt.“

Wir haben uns beim Ortstermin am 12. Mai davon überzeugt, dass die bisherigen Gewerbetreibenden überwiegend aus Einzelhandelsfilialen, die Lebensmittel und täglichen Bedarf anbieten, sowie Kraftfahrzeughandel und Dienstleistungen rund um das Kfz bestehen. Auf der konkreten Fläche, die für die Wohnbebauung genutzt werden könnte, sind ein Fitness-Studio mit Schwerpunkt Rehabilitation sowie eine Tapetenhalle ansässig.


Der beantragten Regionalplanänderung stimmen wir zu, da

  1. der Lebensmitteleinzelhandel mit dieser Änderung expandieren kann,
  2. wir mit der Umstellung auf e-Autos, die wesentlich weniger Reparaturbedarf haben, einen Schrumpfungsprozess bei allen Waren und Dienstleistungen im Bereich Kfz erwarten,
  3. wir eine Verlagerung des Fitness-Studios und der Tapetenhalle für durchaus machbar und auch für akzeptabel halten
  4. wir den unabweisbaren Bedarf der Stadt Grevenbroich an 1979 Wohnungen nachvollziehen können.

Ausschlaggebend für unsere Entscheidung sind die unmittelbare Nähe zur Innenstadt von Grevenbroich, die schon jetzt vorhandene vollständige Erschließung des Gebiets und die gute Anbindung an sowohl den Öffentlichen Personennahverkehr als auch an den Fernverkehr (Hbf 800m entfernt). Folglich unterstützen wir den Antrag der Stadt Grevenbroich.


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